Was will und was soll die seit dem 15. Juni auf Referenten-Ebene stattfindende Belgrader Konferenz, die im Herbst d. J. – rund anderthalb Jahre nach der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) – mit dem Treffen der Regierungschefs enden wird? In Belgrad werden die Folgen der vor einem Jahr festgelegten „Körbe“ – Themenkreise – unter dem Gesichtspunkt untersucht: was lösten die einzelnen Unterzeichnerstaaten von den übernommenen Grundsatzverpflichtungen bisher ein? Korb I: Fragen der Sicherheit in Europa – Bekräftigung der Selbständigkeit und Gleichheit der Staaten, Verzicht auf Gewalt oder deren Androhung, Unverletzlichkeit der Grenzen, Unversehrbarkeit des Staatsterritoriums, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker, Zusammenarbeit zwischen den Staaten, Maßnahmen der Vertrauensbildung (Anmeldung von Manövern bei mehr als 25 000 Mann, Abrüstung). – Korb II: Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt – Ausweitung des Handels, gegenseitige Information, wissenschaftlich-technische Kooperation. – Korb III: Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen – Familienzusammenführung, Eheschließung zwischen Bürgern verschiedener Staaten, Erleichterung von Besuchsreisen in beiden Richtungen und der journalistischen Informationsarbeit.

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Der Idealfall

  • Hans Bergel

摘要

Was will und was soll die seit dem 15. Juni auf Referenten-Ebene stattfindende Belgrader Konferenz, die im Herbst d. J. – rund anderthalb Jahre nach der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) – mit dem Treffen der Regierungschefs enden wird? In Belgrad werden die Folgen der vor einem Jahr festgelegten „Körbe“ – Themenkreise – unter dem Gesichtspunkt untersucht: was lösten die einzelnen Unterzeichnerstaaten von den übernommenen Grundsatzverpflichtungen bisher ein? Korb I: Fragen der Sicherheit in Europa – Bekräftigung der Selbständigkeit und Gleichheit der Staaten, Verzicht auf Gewalt oder deren Androhung, Unverletzlichkeit der Grenzen, Unversehrbarkeit des Staatsterritoriums, Gleichberechtigung und Selbstbestimmungsrecht der Völker, Zusammenarbeit zwischen den Staaten, Maßnahmen der Vertrauensbildung (Anmeldung von Manövern bei mehr als 25 000 Mann, Abrüstung). – Korb II: Zusammenarbeit in Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt – Ausweitung des Handels, gegenseitige Information, wissenschaftlich-technische Kooperation. – Korb III: Zusammenarbeit in humanitären und anderen Bereichen – Familienzusammenführung, Eheschließung zwischen Bürgern verschiedener Staaten, Erleichterung von Besuchsreisen in beiden Richtungen und der journalistischen Informationsarbeit.