Bei der Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Versprechen, ihm bei Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit, im Alter oder im Todesfall den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung. Er muss dafür sorgen, dass ihm im Leistungsfall die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um dem Arbeitnehmer die versprochenen Leistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber muss die Versorgungsleistungen auch selbst an den Arbeitnehmer auszahlen, auch dann, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Eine solche Versicherung stellt lediglich dem Arbeitgeber die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung zur Verfügung.

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Die Pensionszusage

  • Markus Keller

摘要

Bei der Pensionszusage erteilt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer das Versprechen, ihm bei Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit, im Alter oder im Todesfall den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber ist selbst Träger der Versorgung. Er muss dafür sorgen, dass ihm im Leistungsfall die notwendigen Mittel zur Verfügung stehen, um dem Arbeitnehmer die versprochenen Leistungen zu zahlen. Der Arbeitgeber muss die Versorgungsleistungen auch selbst an den Arbeitnehmer auszahlen, auch dann, wenn eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen wurde. Eine solche Versicherung stellt lediglich dem Arbeitgeber die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung der Versorgungsverpflichtung zur Verfügung.