Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Grundlagen
摘要
Betrieblich veranlasste Aufwendungen eines Arbeitgebers für die bAV seiner Arbeitnehmer sind grundsätzlich in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig. Bei Durchführung über externe Versorgungsträger (Direktversicherung, rückgedeckte Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds) sind i.d.R. die gezahlten Beiträge abzugsfähig, teilweise aber nur in begrenzter Höhe und nur unter bestimmten Voraussetzungen.