(1) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Angestellten einen Altersteilzeitvertrag auf Basis des Altersteilzeitgesetzes abschließen. Im Hinblick auf die Verteilung der während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses insgesamt geschuldeten Arbeitszeit ist eine Blockbildung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ATG in den gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen zulässig.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe (ATzA)

摘要

(1) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Angestellten einen Altersteilzeitvertrag auf Basis des Altersteilzeitgesetzes abschließen. Im Hinblick auf die Verteilung der während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses insgesamt geschuldeten Arbeitszeit ist eine Blockbildung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ATG in den gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen zulässig.