Altersteilzeitabkommen für das private Versicherungsgewerbe (ATzA)
摘要
(1) Der Arbeitgeber kann mit der/dem Angestellten einen Altersteilzeitvertrag auf Basis des Altersteilzeitgesetzes abschließen. Im Hinblick auf die Verteilung der während des Altersteilzeitarbeitsverhältnisses insgesamt geschuldeten Arbeitszeit ist eine Blockbildung gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ATG in den gesetzlich vorgesehenen Höchstgrenzen zulässig.