Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen für das private Versicherungsgewerbe (TV VwL)
摘要
Diese Vereinbarung gilt für die unter den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe fallenden Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer haben für jeden Kalendermonat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in Höhe von 40 €.