Diese Vereinbarung gilt für die unter den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe fallenden Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer haben für jeden Kalendermonat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in Höhe von 40 €.

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Tarifvereinbarung über vermögenswirksame Leistungen für das private Versicherungsgewerbe (TV VwL)

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Diese Vereinbarung gilt für die unter den Geltungsbereich des Manteltarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe fallenden Arbeitnehmer. Die Arbeitnehmer haben für jeden Kalendermonat Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen nach § 2 des Fünften Vermögensbildungsgesetzes in Höhe von 40 €.