Der Ort der Geschäftsführung ohne Auftrag im Internationalen Privatrecht (Art. 11 Abs. 3 Rom II-VO)
摘要
Manfred Wandt hat nicht nur zu demvon ihm in den vergangenen Jahrzehnten intensiv bearbeiteten Versicherungsrecht, sondern auch zu anderen Rechtsgebieten maßgebliche Beiträge geleistet. Dies gilt auch für grundlegende Fragen des Internationalen Privatrechts der Schuldverhältnisse, wobei seiner im Jahr 1988 fertiggestellten Dissertation zum Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag im IPR eine besondere Bedeutung zukommt.1 Zum Zeitpunkt der Entstehung dieser Arbeit fehlte es noch an einer gesetzlichen Anknüpfungsregelung für grenzüberschreitende GoA-Fälle, die im deutschen Recht erst im Jahr 1999 in Gestalt des Art.