Begrenzte Haftung, nicht begrenzte Deckung beim Personenschaden, Konkurrenz von Direktgeschädigten und Drittleistungsträgern, Kapital oder Rente – Überlegungen de lege lata und de lege ferenda zum deutschen und österreichischen Recht
摘要
Mit Manfred Wandt verbindet den Verfasser dieses Beitrags eine über 30-jährige herzliche persönliche und fachliche Verbundenheit. Kein anderer lebender deutscher Zivilrechtslehrer hat sowohl ein Lehrbuch zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen, also im Kern zum Delikts- und Schadensrecht,1 als auch zum Versicherungsrecht2 verfasst – und das in mehreren Auflagen! Als Hauptschriftleiter der auf diesen Gebieten führenden Fachzeitschrift Versicherungsrecht hat er stets Haftung und Deckung im Blick, der deutlich über den Tellerrand reicht. Sein Horizont endete nicht an der deutschen Südgrenze.