Änderungen des Höchstzinssatzes i.S.v. § 2 DeckRV und die damit verbundenen rechtlichen Herausforderungen für Lebensversicherungsunternehmen
摘要
Der Jubilar hat sich in der Vergangenheit immer wieder damit auseinandergesetzt, inwieweit das Kapitalmarktrisiko vom Lebensversicherungsunternehmen zu tragen ist und ob das damit verbundene Änderungsrisiko gem. § 163 VVG vom Versicherer auf die Versicherungsnehmer abgewälzt werden kann.1 Er hat das stets abgelehnt. Anders sieht er es auch nicht bei Vereinbarung einer entsprechenden Anpassungsklausel bezüglich eines garantierten Leistungsversprechens.2