Neben den für alle Versicherungssparten gültigen Regelungen des VVG enthält dieses auch spezifische Regelungen für einzelne Sparten, bei denen der Gesetzgeber einen besonderen Regelungsbedarf gesehen hat. Dazu gehört zum einen die Haftpflichtversicherung (§§ 100–112 VVG), zum anderen als spezifische Ausprägung auch die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). In diesem Kapitel 5 werden die wesentlichen Inhalte der VVG-Normen mit ihrer Bedeutung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dargestellt.

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Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)

  • Winfried Beyer,
  • Holger Sassenbach

摘要

Neben den für alle Versicherungssparten gültigen Regelungen des VVG enthält dieses auch spezifische Regelungen für einzelne Sparten, bei denen der Gesetzgeber einen besonderen Regelungsbedarf gesehen hat. Dazu gehört zum einen die Haftpflichtversicherung (§§ 100–112 VVG), zum anderen als spezifische Ausprägung auch die Pflichtversicherung (§§ 113–124 VVG). In diesem Kapitel 5 werden die wesentlichen Inhalte der VVG-Normen mit ihrer Bedeutung für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung dargestellt.