Die Rechtsschutzversicherung wird erstmals 1990 (!) im Zuge der Umsetzung einer EWG-Rechtsschutzversicherungsrichtlinie mit wenigen Paragrafen im VVG bedacht, wobei die bis dahin in Deutschland geltende strikte Spartentrennung1 aufgehoben wurde. Der Betrieb einer Rechtsschutzversicherung ist seither auch einem Kompositversicherer – also einem VR, der mehrere Sparten betreibt – möglich, wenn die Leistungsbearbeitung einem rechtlich selbstständigen Schadenabwicklungsunternehmen, regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH, übertragen wird.

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Die Rechtsschutzversicherung im System des Versicherungsrechts

  • Joachim Cornelius-Winkler

摘要

Die Rechtsschutzversicherung wird erstmals 1990 (!) im Zuge der Umsetzung einer EWG-Rechtsschutzversicherungsrichtlinie mit wenigen Paragrafen im VVG bedacht, wobei die bis dahin in Deutschland geltende strikte Spartentrennung1 aufgehoben wurde. Der Betrieb einer Rechtsschutzversicherung ist seither auch einem Kompositversicherer – also einem VR, der mehrere Sparten betreibt – möglich, wenn die Leistungsbearbeitung einem rechtlich selbstständigen Schadenabwicklungsunternehmen, regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH, übertragen wird.