Die Rechtsschutzversicherung im System des Versicherungsrechts
摘要
Die Rechtsschutzversicherung wird erstmals 1990 (!) im Zuge der Umsetzung einer EWG-Rechtsschutzversicherungsrichtlinie mit wenigen Paragrafen im VVG bedacht, wobei die bis dahin in Deutschland geltende strikte Spartentrennung1 aufgehoben wurde. Der Betrieb einer Rechtsschutzversicherung ist seither auch einem Kompositversicherer – also einem VR, der mehrere Sparten betreibt – möglich, wenn die Leistungsbearbeitung einem rechtlich selbstständigen Schadenabwicklungsunternehmen, regelmäßig in der Rechtsform einer GmbH, übertragen wird.