Das Privatversicherungsrecht gehört zum Zivilrecht und befasst sich mit dem Recht der privaten Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise die private Haftpflichtund Sachversicherung sowie die private Kranken- und Lebensversicherung. Privatversicherungsverträge unterliegen der Privatautonomie, kommen also durch Einigung zweier Parteien zustande. Zu unterscheiden ist die Privatversicherung, die der individuellen Absicherung von Risiken dient, klar von der Sozialversicherung.

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Rechtsgrundlagen

  • Björn Blender,
  • Volker Busse,
  • Ulrich Dehne,
  • Uwe Gail,
  • Peter Gaubatz,
  • Dominik Nawe,
  • Stephan Schmitz

摘要

Das Privatversicherungsrecht gehört zum Zivilrecht und befasst sich mit dem Recht der privaten Versicherungen. Dazu gehören beispielsweise die private Haftpflichtund Sachversicherung sowie die private Kranken- und Lebensversicherung. Privatversicherungsverträge unterliegen der Privatautonomie, kommen also durch Einigung zweier Parteien zustande. Zu unterscheiden ist die Privatversicherung, die der individuellen Absicherung von Risiken dient, klar von der Sozialversicherung.