Auch bei Haftpflichtversicherungen kann eine Mehrfachversicherung vorliegen. Hier wird nur der jeweils versicherte Betrag (zumeist also der Zeitwert) auf die jeweiligen Versicherer aufgeteilt. Ein solcher Fall kann zum Beispiel vorliegen, wenn zwei Personen heiraten und noch jeder eine eigene (Familien-)Privathaftpflichtversicherung hat, bei der grundsätzlich der Ehegatte mitversichert ist.

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  • Björn Blender,
  • Volker Busse,
  • Ulrich Dehne,
  • Uwe Gail,
  • Peter Gaubatz,
  • Dominik Nawe,
  • Stephan Schmitz

摘要

Auch bei Haftpflichtversicherungen kann eine Mehrfachversicherung vorliegen. Hier wird nur der jeweils versicherte Betrag (zumeist also der Zeitwert) auf die jeweiligen Versicherer aufgeteilt. Ein solcher Fall kann zum Beispiel vorliegen, wenn zwei Personen heiraten und noch jeder eine eigene (Familien-)Privathaftpflichtversicherung hat, bei der grundsätzlich der Ehegatte mitversichert ist.