In der Alltagspraxis wird die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft oftmals mit der Beratung zu und dem Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Eine fatale Unterlassungssünde, sollte doch die Klammer der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie die Hinterbliebenenabsicherung umfassen. Natürlich werden viele Kunden im Praxisalltag ihren Versorgungswunsch u.U. auf eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos beschränken; dennoch sollte der Vermittler im Gespräch mit seinem Kunden alle vorgenannten Risiken ansprechen.

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  • Alexander Schrehardt

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In der Alltagspraxis wird die Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft oftmals mit der Beratung zu und dem Abschluss von einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt. Eine fatale Unterlassungssünde, sollte doch die Klammer der Vorsorgeberatung zur Absicherung der Arbeitskraft auch die Risiken Arbeitsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit sowie die Hinterbliebenenabsicherung umfassen. Natürlich werden viele Kunden im Praxisalltag ihren Versorgungswunsch u.U. auf eine Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos beschränken; dennoch sollte der Vermittler im Gespräch mit seinem Kunden alle vorgenannten Risiken ansprechen.