Ziel der vorliegenden Arbeit ist es vor allem, die Problemfelder des Art. 15 DSGVO spezifisch für den Bereich des Privatversicherungsrechts aufzuarbeiten. Untersucht wird, vor welche Verständnis- und Auslegungsfragen Art. 15 DSGVO den Rechtsanwender stellt und wie diese Fragen zu beantworten sind. Die Auswertung der bislang vorhandenen Literatur und Rechtsprechung zu Art. 15 DSGVO soll insbesondere mit Blick auf das Privatversicherungsrecht erfolgen. Eine Entscheidung des BGH zu einem Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO betrifft zwar das Verhältnis zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Privatversicherungsgesellschaft.45 Sie setzt sich aber nicht mit Eigenheiten dieses Anspruchs im Versicherungssektor auseinander. Die Literatur zu Art. 15 DSGVO hat ihren Schwerpunkt in arbeitsrechtlichen Kontexten.46 Wie das Recht auf Auskunft und Kopie zu verstehen ist und ob und inwieweit dieses Recht Auswirkungen auf die datenverarbeitungsintensive Versicherungsbranche entfaltet, wird häufig vernachlässigt.47

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Gang der Untersuchung

  • Lara Lisa Hausknecht,
  • Manfred Wandt

摘要

Ziel der vorliegenden Arbeit ist es vor allem, die Problemfelder des Art. 15 DSGVO spezifisch für den Bereich des Privatversicherungsrechts aufzuarbeiten. Untersucht wird, vor welche Verständnis- und Auslegungsfragen Art. 15 DSGVO den Rechtsanwender stellt und wie diese Fragen zu beantworten sind. Die Auswertung der bislang vorhandenen Literatur und Rechtsprechung zu Art. 15 DSGVO soll insbesondere mit Blick auf das Privatversicherungsrecht erfolgen. Eine Entscheidung des BGH zu einem Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO betrifft zwar das Verhältnis zwischen einem Versicherungsnehmer und einer Privatversicherungsgesellschaft.45 Sie setzt sich aber nicht mit Eigenheiten dieses Anspruchs im Versicherungssektor auseinander. Die Literatur zu Art. 15 DSGVO hat ihren Schwerpunkt in arbeitsrechtlichen Kontexten.46 Wie das Recht auf Auskunft und Kopie zu verstehen ist und ob und inwieweit dieses Recht Auswirkungen auf die datenverarbeitungsintensive Versicherungsbranche entfaltet, wird häufig vernachlässigt.47