Das dritte Kapitel enthält die systematische Auslegung des Art. 5 lit. a CEDAW in seinem Zusammenhang in der CEDAW sowie den allgemeinen Rechtssätzen des Völkerrechts. Hierbei wird unter Bezugnahme auf die CEDAW-Präambel unter anderem verdeutlicht, dass das Gleichheitsprinzip als zentrales menschenrechtliches Strukturprinzip auch dem Art. 5 lit. a CEDAW inhärent ist. Von maßgebender Bedeutung ist die tiefgreifende Untersuchung von Geschlechterstereotypen und Rollenbildern in horizontalen Rechtsbeziehungen. Sie verdeutlicht, dass die Schutzpflichten der CEDAW im Zusammenhang mit Geschlechterstereotypen und Rollenbildern als Ausdruck einer Wertentscheidung gegen alle Formen der Diskriminierung der Frau einschließlich der Rechtsverletzungen durch Private zu verstehen sind. Mit der Untersuchung späterer regionaler Menschenrechtsverträge wie der Istanbul-Konvention und dem Maputo-Protokoll wird zudem herausgestellt, dass dem Art. 5 lit. a CEDAW eine Vorreiterrolle für den Diskriminierungsschutz von Frauen sowohl in öffentlich-rechtlichen als auch in privaten Verhältnissen beizumessen ist.

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Systematische Auslegung

  • Juliane Bertram

摘要

Das dritte Kapitel enthält die systematische Auslegung des Art. 5 lit. a CEDAW in seinem Zusammenhang in der CEDAW sowie den allgemeinen Rechtssätzen des Völkerrechts. Hierbei wird unter Bezugnahme auf die CEDAW-Präambel unter anderem verdeutlicht, dass das Gleichheitsprinzip als zentrales menschenrechtliches Strukturprinzip auch dem Art. 5 lit. a CEDAW inhärent ist. Von maßgebender Bedeutung ist die tiefgreifende Untersuchung von Geschlechterstereotypen und Rollenbildern in horizontalen Rechtsbeziehungen. Sie verdeutlicht, dass die Schutzpflichten der CEDAW im Zusammenhang mit Geschlechterstereotypen und Rollenbildern als Ausdruck einer Wertentscheidung gegen alle Formen der Diskriminierung der Frau einschließlich der Rechtsverletzungen durch Private zu verstehen sind. Mit der Untersuchung späterer regionaler Menschenrechtsverträge wie der Istanbul-Konvention und dem Maputo-Protokoll wird zudem herausgestellt, dass dem Art. 5 lit. a CEDAW eine Vorreiterrolle für den Diskriminierungsschutz von Frauen sowohl in öffentlich-rechtlichen als auch in privaten Verhältnissen beizumessen ist.