Das Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes (1989) wird zumeist als Beginn einer systematischen Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz im Krankenhaussektor Deutschlands benannt. Seitdem sind gemäß § 137 SGB V in Verbindung mit § 112 SGB V alle Krankenhäuser „verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Maßnahmen sind auf die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse zu erstrecken. Sie sind so zu gestalten, dass vergleichende Prüfungen ermöglicht werden.“ Mit dieser Regelung machte der Gesetzgeber die in den vorangegangenen 20 Jahren begonnenen Bemühungen der Ärzteschaft zur Verpflichtung, die darauf zielten, auf freiwilliger Basis mit Hilfe von Qualitätsvergleichen intern die Qualität der Versorgung zu verbessern. Seit dieser Zeit sind mit beinahe jeder Reform der Gesundheitsgesetzgebung zusätzliche Regelungen im Bereich der Qualitätsregulierung und der Qualitätstransparenz hinzugekommen. In Bezug auf die Qualitätstransparenz wäre als Meilenstein die Einführung der Pflicht zur Veröffentlichung strukturierter Qualitätsberichte der Krankenhäuser seit 2005 zu nennen. Der folgende Beitrag skizziert die theoretisch möglichen und die derzeit im deutschen stationären Versorgungssektor angewandten Formen der Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz und fasst einige empirische Befunde zu deren Effekten zusammen.

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Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz

  • Max Geraedts

摘要

Das Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes (1989) wird zumeist als Beginn einer systematischen Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz im Krankenhaussektor Deutschlands benannt. Seitdem sind gemäß § 137 SGB V in Verbindung mit § 112 SGB V alle Krankenhäuser „verpflichtet, sich an Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beteiligen. Die Maßnahmen sind auf die Qualität der Behandlung, der Versorgungsabläufe und der Behandlungsergebnisse zu erstrecken. Sie sind so zu gestalten, dass vergleichende Prüfungen ermöglicht werden.“ Mit dieser Regelung machte der Gesetzgeber die in den vorangegangenen 20 Jahren begonnenen Bemühungen der Ärzteschaft zur Verpflichtung, die darauf zielten, auf freiwilliger Basis mit Hilfe von Qualitätsvergleichen intern die Qualität der Versorgung zu verbessern. Seit dieser Zeit sind mit beinahe jeder Reform der Gesundheitsgesetzgebung zusätzliche Regelungen im Bereich der Qualitätsregulierung und der Qualitätstransparenz hinzugekommen. In Bezug auf die Qualitätstransparenz wäre als Meilenstein die Einführung der Pflicht zur Veröffentlichung strukturierter Qualitätsberichte der Krankenhäuser seit 2005 zu nennen. Der folgende Beitrag skizziert die theoretisch möglichen und die derzeit im deutschen stationären Versorgungssektor angewandten Formen der Qualitätsregulierung und Qualitätstransparenz und fasst einige empirische Befunde zu deren Effekten zusammen.