Wie wichtig ist die Wahrheit?
摘要
In dem Film „W. Was von der Lüge bleibt“ sagt „Wilkomirski“ Jahrzehnte nach dem Auffliegen seiner falschen Autobiografie, dass das Leiden, die Verletzungen und die Traumatisierung dieselben seien – ob nun in einem Konzentrationslager oder in einem Schweizer Waisenhaus. Ein misshandeltes Kind sei ein misshandeltes Kind. Dass „Wilkomirski“ keine einfache und glückliche Kindheit gehabt haben mag, scheint sich aus den objektivierbaren Fakten durchaus zu ergeben: Seine Mutter durfte ihn nicht behalten, er kam in Heimen unter und auch bei einer Schweizer Bauernfamilie, in der er offenbar auch geschlagen wurde. Dies jedoch mit dem Leid der Holocaustüberlebenden gleichzusetzen ist anmaßend und kann auch als eine Relativierung des Holocaust verstanden werden. Zumal „Wilkomirski“ in seinem Buch verschiedene Horrorgeschichten beschreibt: Er gibt nicht nur an, die Ermordung seines Vaters bezeugt zu haben, sondern auch, dass medizinische Experimente an ihm durchgeführt worden seien; er berichtet von Stapeln von Leichen und einem letzten Treffen mit seiner sterbenden Mutter im Lager. All dies gab er als seine Erinnerungen aus. Nichts davon stimmt. „Wilkomirskis“ Aussage macht aber deutlich, dass es seine subjektive Wahrheit ist. Er sagt in dem Film auch, dass man in seinem Leben spüren müsse, wo „das Herz am stärksten sei“ und dort sei die eigene Wahrheit. Und dort müsse man bleiben. Mit dieser Überzeugung ist er nicht alleine. Nicht nur, weil es heutzutage häufig um „gefühlte Wahrheiten“ geht. Ganz konkret hatten 42 % der von Schemmel et al. (2024) befragten Psychotherapeut:innen angegeben, dass es (eher) unwichtig sei, ob die aufgedeckten Erinnerungen authentisch seien. Eine solche Haltung ist allerdings aus mehreren Gründen kritisch zu sehen: Da es bei den „wiederentdeckten“ Erinnerungen in den meisten Fällen um (Sexual)Straftaten geht, ändert sich für die Klient:innen häufig ihre ganze Sicht auf ihr bisheriges Leben. Wenn also Klient:innen beispielsweise falsche Erinnerungen an sexuellen Missbrauch entwickeln, sehen sie sich nicht nur als Opfer – es gehören auch Täter dazu. Häufig werden diese im nahen sozialen Umfeld identifiziert (z. B. Familie). In der Folge kommt es oft zu einer sozialen Isolation der Klient:innen, zu einer stärkeren Abhängigkeit von den Therapeut:innen, sowie nicht selten zu einer gravierenden Verschlechterung des Gesundheitszustands der Klient:innen – bis hin zur längerfristigen Arbeitsunfähigkeit (de Rivera 1997; Goldstein und Farmer 1993; Lie et al. 2023; Lief und Fetkewitz 1995; Pendergrast 1997; Sonnicksen 2025). Die Konsequenzen betreffen allerdings nicht nur die Klient:innen selbst: Die Kontaktabbrüche betreffen auch die anderen Familienmitglieder und/oder Freunde oder Bekannte. Und spätestens, wenn Vorwürfe gegenüber vermeintlichen Täter:innen und Mitwisser:innen erhoben werden, kann es zur Zerstörung von sozialen Beziehungen kommen (z. B. Sonnicksen 2025) oder gar auch zu strafrechtlichen Ermittlungen und falschen juristischen Verurteilungen oder auch zu nachhaltiger Rufschädigung (vgl. z. B. Montessori-Prozess; Wormser Prozesse; s. Expert:innengruppe „Psychotherapie und Glaubhaftigkeit“ im Bundesministerium der Justiz 2024). Falsche subjektive Wahrheiten können also beträchtliche objektive Folgen haben – und zwar für mehr Personen als nur die Klient:innen. Von daher ist eine Indifferenz gegenüber der Wahrheit solcher Erinnerungen fatal. Zumal es bei aller Realität des Leidens der Betroffenen einen Unterschied macht, ob sie Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sind oder aber Opfer falscher Erinnerungen – und möglicherweise auch Opfer therapeutischen Fehlverhaltens. Von daher ist es wichtig, dass Psychotherapeut:innen sensibilisiert sind für die Möglichkeit falscher Erinnerungen und ihren potenziellen eigenen Beitrag dazu. Zweifelsohne ist davon auszugehen, dass Therapeut:innen grundsätzlich mit besten Absichten handeln und stets das Wohl ihrer Klient:innen im Blick haben. Aber wenn falsche Überzeugungen – wie der Glaube an Verdrängung, die Überzeugung, verdrängte Erinnerungen „hervorholen“ zu können, und die Überzeugung, falsche Erinnerungen erkennen zu können – vorliegen, dann können auch beste Absichten zu gravierenden Fehlern mit weit reichenden Konsequenzen führen.