Die Ohrspülung
摘要
Die Ohrspülung in der Primärversorgung ist durchführbar, jedoch leider stets mit dem Risiko behaftet, dass die reguläre Cerumenentfernung kaum als Notfallbehandlung tituliert werden kann (Kruschinski und Schmiemann 2010). So wird bei iatrogenen Schäden juristisch immer wieder argumentiert, man hätte ja einen HNO-Spezialisten aufsuchen können, der „schonend“ mittels Absaugens oder Ohrküretten arbeitet. Dass dies (im Pflegeheim) bei immobilen Bewohnern und gerade auf dem Lande, wo Primärversorgung zumeist die einzige ärztliche Anlaufstelle vor Ort ist, ein großes Problem sein kann, muss hier deutlich erwähnt werden. Letztlich lässt sich so manche vermeintliche demenzielle Entwicklung beheben durch einen Blick in die Ohren und Feststellung von Schwerhörigkeit durch Cerumen als Genese. Beziehungsweise können tatsächliche Demenzen und Angststörungen durch Schwerhörigkeit verstärkt werden. Die Ohrspülung hat also auch in der Primärversorgung weiterhin seinen Platz.