Übelkeit und Schwindel gehören zu den regelmäßig wiederkehrenden Beratungsanlässen in der Hausarztpraxis. Für Schwindel (Vertigo) oder Taumel (Dizziness; Oetzel 2024) werden Häufigkeiten von 1,0 und 15,5 % genannt (Bosner et al. 2018). Nausea ist in zirka 1–1,6 % Anlass für Konsultationen (Frese et al. 2011; Britt und Fahridin 2007). Diese Symptome sind vielgestaltig, unspezifisch und, von einem hohen Sturzrisiko abgesehen, meist nicht bedrohlich, so dass deshalb zunächst symptomatisch wirkende Medikamente verordnet werden. Für eine gezielte Therapie ist aber eine genaue Analyse hilfreich. Dazu zählt auch, dass als erstes Arzneimittel abgesetzt werden sollten, die ursächlich für Übelkeit oder Schwindel sein könnten. Nausea ist in den Fachinformationen sehr vieler Arzneimittel als unerwünschte Arzneimittelwirkung genannt. So können antibakterielle Arzneistoffe (Antibiotika), nicht‐steroidale Antirheumatika, Digitalispräparate, Eisenpräparate oder orale Kontrazeptiva ursächlich sein (Jordan et al. 2009). In einigen Fällen können Übelkeit und Schwindel jedoch Symptome für eine ernste Erkrankung darstellen, deren Diagnose mit einer symptomatischen Behandlung nicht hinausgezögert werden sollte. Solche „red flags“ wären zum Beispiel zusätzlich vorhandene neurologische Ausfälle oder eine eingeschränkte Vigilanz (Oetzel 2024). Für eine Langzeitbehandlung werden die Antiemetika und Antivertiginosa nicht empfohlen, da sie die Anpassungsvorgänge des Körpers, z. B. bei Kinetosen, einschränken. Allerdings scheint beispielsweise die Wirkung von Cinnarizin und Dimenhydrinat eine Anlaufzeit von 15 Tagen zu benötigen (Plescia et al. 2021). Antiemetika sind nicht indiziert, wenn der Brechreiz eine adäquate Reaktion des Körpers darstellt, z. B. bei Infektionskrankheiten (z. B. Noro-Virus) oder Intoxikationen (z. B. Alkoholintoxikation).

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Schwindel und Erbrechen

  • Klaus Hager,
  • Roland Seifert

摘要

Übelkeit und Schwindel gehören zu den regelmäßig wiederkehrenden Beratungsanlässen in der Hausarztpraxis. Für Schwindel (Vertigo) oder Taumel (Dizziness; Oetzel 2024) werden Häufigkeiten von 1,0 und 15,5 % genannt (Bosner et al. 2018). Nausea ist in zirka 1–1,6 % Anlass für Konsultationen (Frese et al. 2011; Britt und Fahridin 2007). Diese Symptome sind vielgestaltig, unspezifisch und, von einem hohen Sturzrisiko abgesehen, meist nicht bedrohlich, so dass deshalb zunächst symptomatisch wirkende Medikamente verordnet werden. Für eine gezielte Therapie ist aber eine genaue Analyse hilfreich. Dazu zählt auch, dass als erstes Arzneimittel abgesetzt werden sollten, die ursächlich für Übelkeit oder Schwindel sein könnten. Nausea ist in den Fachinformationen sehr vieler Arzneimittel als unerwünschte Arzneimittelwirkung genannt. So können antibakterielle Arzneistoffe (Antibiotika), nicht‐steroidale Antirheumatika, Digitalispräparate, Eisenpräparate oder orale Kontrazeptiva ursächlich sein (Jordan et al. 2009). In einigen Fällen können Übelkeit und Schwindel jedoch Symptome für eine ernste Erkrankung darstellen, deren Diagnose mit einer symptomatischen Behandlung nicht hinausgezögert werden sollte. Solche „red flags“ wären zum Beispiel zusätzlich vorhandene neurologische Ausfälle oder eine eingeschränkte Vigilanz (Oetzel 2024). Für eine Langzeitbehandlung werden die Antiemetika und Antivertiginosa nicht empfohlen, da sie die Anpassungsvorgänge des Körpers, z. B. bei Kinetosen, einschränken. Allerdings scheint beispielsweise die Wirkung von Cinnarizin und Dimenhydrinat eine Anlaufzeit von 15 Tagen zu benötigen (Plescia et al. 2021). Antiemetika sind nicht indiziert, wenn der Brechreiz eine adäquate Reaktion des Körpers darstellt, z. B. bei Infektionskrankheiten (z. B. Noro-Virus) oder Intoxikationen (z. B. Alkoholintoxikation).