Am 10. Juni 1815 unterzeichneten die Bevollmächtigten von 39 Staaten schließlich den zuvor als Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 gebilligten Entwurf und begründeten damit den Deutschen Bund. Lediglich die Unterschriften für Württemberg und Baden sowie für das gerade erst auf der Grundlage des Art. 48 der Wiener Kongressakte wiederhergestellte Hessen-Homburg fehlten.

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§ 5. Der Deutsche Bund und seine Rechtsordnung

  • Michael Kotulla

摘要

Am 10. Juni 1815 unterzeichneten die Bevollmächtigten von 39 Staaten schließlich den zuvor als Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815 gebilligten Entwurf und begründeten damit den Deutschen Bund. Lediglich die Unterschriften für Württemberg und Baden sowie für das gerade erst auf der Grundlage des Art. 48 der Wiener Kongressakte wiederhergestellte Hessen-Homburg fehlten.