Wenden wir uns nunmehr dem kontinuierlichen Erstarken der landesherrlichen Macht in den einzelnen Territorien des Reichsverbandes seit dem Westfälischen Frieden von 1648 zu. Dieses Phänomen ist angesichts der damit einhergehenden zunehmenden Schwächung und der stetig weiter erodierenden politischen Präsenz der Reichsgewalt nämlich kaum weniger bedeutsam für das Verständnis der deutschen (Verfassungs-)Geschichte als die Darstellung des seit 1648 vermeintlich unaufhaltsam verlaufenden Niedergangs des Reichverbandes selbst. Dabei wird es sich um des besseren Verständnisses willen mitunter nicht vermeiden lassen, auf die weiter zurückliegenden Verhältnisse in den jeweiligen Territorien einzugehen. Selbstredend können hier schon aus Platzgründen nur die großen Linien nachgezeichnet werden. Zumal die Entwicklung in den deutschen Territorien in Abhängigkeit von der Größe, den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, der politischen und ökonomischen Bedeutung sowie der geografischen Lage des betreffenden Landes, aber auch aufgrund der Befähigung der Herrscherpersönlichkeiten durchaus sehr unterschiedlich verlief. Daher werden im Folgenden nach einem die allgemeinen verfassungsrechtlichen wie -politischen Voraussetzungen umschreibenden Abschnitt lediglich exemplarisch die historisch bemerkenswertesten bzw. repräsentativsten Territorien bzw. Territorialkategorien behandelt. Wobei der von uns getroffenen Auswahl nahezu unvermeidbar auch ein Moment der Willkürlichkeit innewohnen mag.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

§ 22. Ausbau landesherrlicher Macht zwischen 1648 und 1806

  • Michael Kotulla

摘要

Wenden wir uns nunmehr dem kontinuierlichen Erstarken der landesherrlichen Macht in den einzelnen Territorien des Reichsverbandes seit dem Westfälischen Frieden von 1648 zu. Dieses Phänomen ist angesichts der damit einhergehenden zunehmenden Schwächung und der stetig weiter erodierenden politischen Präsenz der Reichsgewalt nämlich kaum weniger bedeutsam für das Verständnis der deutschen (Verfassungs-)Geschichte als die Darstellung des seit 1648 vermeintlich unaufhaltsam verlaufenden Niedergangs des Reichverbandes selbst. Dabei wird es sich um des besseren Verständnisses willen mitunter nicht vermeiden lassen, auf die weiter zurückliegenden Verhältnisse in den jeweiligen Territorien einzugehen. Selbstredend können hier schon aus Platzgründen nur die großen Linien nachgezeichnet werden. Zumal die Entwicklung in den deutschen Territorien in Abhängigkeit von der Größe, den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, der politischen und ökonomischen Bedeutung sowie der geografischen Lage des betreffenden Landes, aber auch aufgrund der Befähigung der Herrscherpersönlichkeiten durchaus sehr unterschiedlich verlief. Daher werden im Folgenden nach einem die allgemeinen verfassungsrechtlichen wie -politischen Voraussetzungen umschreibenden Abschnitt lediglich exemplarisch die historisch bemerkenswertesten bzw. repräsentativsten Territorien bzw. Territorialkategorien behandelt. Wobei der von uns getroffenen Auswahl nahezu unvermeidbar auch ein Moment der Willkürlichkeit innewohnen mag.