Inhalt dieses sechsten Kapitels ist das in den §§ 854 bis 1296 BGB geregelte Sachenrecht. Es betrifft das Verhältnis von „Person und Sache“. Dabei geht es zunächst um die Begriffe Besitz und Eigentum, insbesondere um deren Erwerb und Schutz. Weiterhin werden die Besonderheiten im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und der gesetzliche Eigentumserwerb behandelt. Darüber hinaus werden die, ebenfalls im Sachenrecht enthaltenen beschränkt dinglichen Rechte vorgestellt, die nicht, wie das Eigentum, eine umfassende Zuordnung von Befugnissen enthalten, sondern dem Berechtigten nur einzelne Befugnisse an der Sache zuordnen, wie zum Beispiel die (Grund-)Pfandrechte.

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Sachenrecht

  • Thomas Zerres

摘要

Inhalt dieses sechsten Kapitels ist das in den §§ 854 bis 1296 BGB geregelte Sachenrecht. Es betrifft das Verhältnis von „Person und Sache“. Dabei geht es zunächst um die Begriffe Besitz und Eigentum, insbesondere um deren Erwerb und Schutz. Weiterhin werden die Besonderheiten im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis und der gesetzliche Eigentumserwerb behandelt. Darüber hinaus werden die, ebenfalls im Sachenrecht enthaltenen beschränkt dinglichen Rechte vorgestellt, die nicht, wie das Eigentum, eine umfassende Zuordnung von Befugnissen enthalten, sondern dem Berechtigten nur einzelne Befugnisse an der Sache zuordnen, wie zum Beispiel die (Grund-)Pfandrechte.