Kapitel 8: Haftung des Apothekers
摘要
Die Apotheke ist das wichtigste Institut zur Sicherstellung der Arzneimittelversorgung der Bevölkerung (§ 1 Abs. 1 ApoG, § 1 BApO). Kernaufgabe der Apotheken ist die ordnungsgemäße Versorgung mit Arzneimitteln im Krankheitsfall und die präventive Abwehr von Krankheitsrisiken. Den Apotheken wird dafür in Deutschland i. S. d. § 43 Abs. 1 AMG eine Monopolstellung eingeräumt. In den Anfängen der Arzneimittelentwicklung wurden Arzneimittel überwiegend durch Apotheken hergestellt. Aufgrund der fortschreitenden Industrialisierung und dem Anstieg der Bevölkerungszahl in Deutschland wurde Ende des 19. Jahrhunderts diese Aufgabe mehr und mehr durch pharmazeutische Unternehmen übernommen. In Deutschland werden jedoch weiterhin ca. 12–13 Mio. Rezepturen (Jahr 2021) jährlich für gesetzlich Versicherte in den Apotheken hergestellt. Daneben ist der Apotheker im Rahmen der Arzneimittelabgabe direkter Ansprechpartner des Patienten. Der Apotheker nimmt daher im Haftungsgeflecht Arzt – pharmazeutischer Unternehmer – Patient die Rolle eines wichtigen Nebenakteurs ein.