Auf die Bitte hin, einen Beitrag zur Festschrift für Rudolf Ratzel zu verfassen, war die Themenwahl schnell getroffen. Der Jubilar hat über Jahrzehnte das Medizinrecht in Deutschland maßgeblich geprägt und fortentwickelt. Seine bemerkenswerte Hingabe zeigt sich an mehr als 100 Veröffentlichungen, welche fast sämtliche Gebiete des ärztlichen Berufsrechts, des Vertragsarztrechts und des Gesellschaftsrechts im (ambulanten) Gesundheitswesen umfassen. Besonders hervorzuheben sind seine grundlegenden Standardwerke, darunter der gemeinsam mit Lippert und Prütting verfasste und mittlerweile in der 8. Auflage erschienene „Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ sowie das gemeinsam mit Luxenburger herausgegebene „Handbuch Medizinrecht“, das mittlerweile in 4. Auflage vorliegt. In zahlreichen Beiträgen hat sich der Jubilar mit Kooperationsformen im Gesundheitswesen auseinandergesetzt, sei es in Form von (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder anderen Gestaltungsformen. Dabei zeugen seine Arbeiten von einem tiefgreifenden Verständnis für die mit der ärztlichen Berufsausübung einhergehenden praktischen Herausforderungen. Nicht zuletzt durch seine Mitwirkung an dem gemeinsam mit Dahm und Möller verfassten „Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren“ hat er entscheidend dazu beigetragen, die rechtlichen Grundlagen dieser vergleichsweise jungen Kooperationsform zu systematisieren.

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Die „Einheitsgesellschaft“ für Ärzte – Praxis, Privatkrankenanstalt und MVZ unter einem Dach?

  • Andreas Meschke

摘要

Auf die Bitte hin, einen Beitrag zur Festschrift für Rudolf Ratzel zu verfassen, war die Themenwahl schnell getroffen. Der Jubilar hat über Jahrzehnte das Medizinrecht in Deutschland maßgeblich geprägt und fortentwickelt. Seine bemerkenswerte Hingabe zeigt sich an mehr als 100 Veröffentlichungen, welche fast sämtliche Gebiete des ärztlichen Berufsrechts, des Vertragsarztrechts und des Gesellschaftsrechts im (ambulanten) Gesundheitswesen umfassen. Besonders hervorzuheben sind seine grundlegenden Standardwerke, darunter der gemeinsam mit Lippert und Prütting verfasste und mittlerweile in der 8. Auflage erschienene „Kommentar zur (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte“ sowie das gemeinsam mit Luxenburger herausgegebene „Handbuch Medizinrecht“, das mittlerweile in 4. Auflage vorliegt. In zahlreichen Beiträgen hat sich der Jubilar mit Kooperationsformen im Gesundheitswesen auseinandergesetzt, sei es in Form von (Teil-)Berufsausübungsgemeinschaften, medizinischen Versorgungszentren (MVZ) oder anderen Gestaltungsformen. Dabei zeugen seine Arbeiten von einem tiefgreifenden Verständnis für die mit der ärztlichen Berufsausübung einhergehenden praktischen Herausforderungen. Nicht zuletzt durch seine Mitwirkung an dem gemeinsam mit Dahm und Möller verfassten „Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren“ hat er entscheidend dazu beigetragen, die rechtlichen Grundlagen dieser vergleichsweise jungen Kooperationsform zu systematisieren.