Die Rechtsstellung einer GmbH, die als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist durch ein komplexes und zugleich dynamisches Zusammenspiel unterschiedlicher Normbereiche geprägt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht, Berufsrecht und Vertragsarztrecht – drei Regelungssysteme, die sich in ihrer Zielsetzung, Systematik und Dogmatik deutlich unterscheiden und deren Verhältnis nicht durch einfache Vorrangverhältnisse geklärt werden kann. Die verschiedenen Regelungsebenen sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt, was in der Praxis erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten verursacht.

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Bindung von MVZ-Trägergesellschaften an ärztliche Berufsausübungsregeln

  • Oliver Treptow

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Die Rechtsstellung einer GmbH, die als Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, ist durch ein komplexes und zugleich dynamisches Zusammenspiel unterschiedlicher Normbereiche geprägt. Sie bewegt sich im Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht, Berufsrecht und Vertragsarztrecht – drei Regelungssysteme, die sich in ihrer Zielsetzung, Systematik und Dogmatik deutlich unterscheiden und deren Verhältnis nicht durch einfache Vorrangverhältnisse geklärt werden kann. Die verschiedenen Regelungsebenen sind inhaltlich nicht aufeinander abgestimmt, was in der Praxis erhebliche Abgrenzungsschwierigkeiten verursacht.