„Patientenschutz“ – auf den ersten Blick ist das ein überaus positiv konnotierter Begriff. Das Bundessozialgericht (BSG) allerdings nutzt ihn seit vielen Jahren, um den Zugang Versicherter zu innovativer Medizin zu beschränken; insoweit erweist sich Patientenschutz als Innovationsbremse. Die Sichtweise des BSG ist mit den gesetzlichen Vorgaben im SGB V schlicht nicht vereinbar; zudem missachtet sie das Selbstbestimmungsrecht des mündigen Patienten.

错误:搜索内容不能为空,请输入英文关键词
错误:关键词超出字数限制,请精简
高级检索

Patientenschutz als Innovationsbremse

  • Dagmar Felix

摘要

„Patientenschutz“ – auf den ersten Blick ist das ein überaus positiv konnotierter Begriff. Das Bundessozialgericht (BSG) allerdings nutzt ihn seit vielen Jahren, um den Zugang Versicherter zu innovativer Medizin zu beschränken; insoweit erweist sich Patientenschutz als Innovationsbremse. Die Sichtweise des BSG ist mit den gesetzlichen Vorgaben im SGB V schlicht nicht vereinbar; zudem missachtet sie das Selbstbestimmungsrecht des mündigen Patienten.