Rechtsgrundlage der Vereinbarung der Leistungsstruktur eines Krankenhauses mit den Krankenkassen bildet der Versorgungsvertrag. Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bestimmt hingegen den Inhalt und die Grenzen der Leistungspflichten und wird daher begrifflich vom Versorgungsauftrag unterschieden.

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Der Versorgungsauftrag des Krankenhauses

  • Heike Thomae

摘要

Rechtsgrundlage der Vereinbarung der Leistungsstruktur eines Krankenhauses mit den Krankenkassen bildet der Versorgungsvertrag. Der Versorgungsauftrag eines Krankenhauses bestimmt hingegen den Inhalt und die Grenzen der Leistungspflichten und wird daher begrifflich vom Versorgungsauftrag unterschieden.