Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin Intensivmedizinstellt eine ethische, medizinische, juristische und gesellschaftliche Herausforderung dar. Der Beitrag analysiert strukturelle Ursachen, wie Personalmangel und Materialengpässe, sowie infrastrukturelle sowie regulatorische Defizite, die durch Krisen, wie KatastrophenKatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen oder PandemienPandemien, verschärft werden. In solchen Situationen müssen Priorisierungsentscheidungen Priorisierungsentscheidungengetroffen werden, die der für Normalzeiten gebotenen Individualmedizin eine Gemeinwohlorientierung hinzufügen. Verschiedene Zuteilungsmodelle – etwa „First come, first served“,First come, first served Losverfahren Losverfahrenoder das Verbot der Ex-post-Triage – werden hinsichtlich ihrer ethischen Tragfähigkeit und Effizienz diskutiert. Das Kapitel legt die Notwendigkeit fairer, transparenter und rechtlich abgesicherter Kriterien dar, die weder diskriminierend noch willkürlich sein dürfen. Juristisch ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen Gleichheitsgrundsatz Gleichheitsgrundsatzund Effizienz zu beachten. Mit der Aufhebung des § 5c IfSG (Beschluss v. 23.09.2025: 1 BvR 2284/23 und 2285/23) stärkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die ärztliche Handlungsautonomie; mögliche künftige (und eventuell länderrechtliche) Regelungen sollten auf ärztlicher Kompetenz basieren und Zuteilungsentscheidungen bundeseinheitlich, rechtssicher, transparent und diskriminierungsfrei ermöglichen.

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Zufall? Schicksal? Mühsal? – Zuteilungsentscheidungen bei Ressourcenknappheit

  • Axel R. Heller,
  • Gunnar Duttge,
  • Andrej Michalsen

摘要

Ressourcenknappheit in der Intensivmedizin Intensivmedizinstellt eine ethische, medizinische, juristische und gesellschaftliche Herausforderung dar. Der Beitrag analysiert strukturelle Ursachen, wie Personalmangel und Materialengpässe, sowie infrastrukturelle sowie regulatorische Defizite, die durch Krisen, wie KatastrophenKatastrophen, kriegerische Auseinandersetzungen oder PandemienPandemien, verschärft werden. In solchen Situationen müssen Priorisierungsentscheidungen Priorisierungsentscheidungengetroffen werden, die der für Normalzeiten gebotenen Individualmedizin eine Gemeinwohlorientierung hinzufügen. Verschiedene Zuteilungsmodelle – etwa „First come, first served“,First come, first served Losverfahren Losverfahrenoder das Verbot der Ex-post-Triage – werden hinsichtlich ihrer ethischen Tragfähigkeit und Effizienz diskutiert. Das Kapitel legt die Notwendigkeit fairer, transparenter und rechtlich abgesicherter Kriterien dar, die weder diskriminierend noch willkürlich sein dürfen. Juristisch ist insbesondere das Spannungsfeld zwischen Gleichheitsgrundsatz Gleichheitsgrundsatzund Effizienz zu beachten. Mit der Aufhebung des § 5c IfSG (Beschluss v. 23.09.2025: 1 BvR 2284/23 und 2285/23) stärkt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die ärztliche Handlungsautonomie; mögliche künftige (und eventuell länderrechtliche) Regelungen sollten auf ärztlicher Kompetenz basieren und Zuteilungsentscheidungen bundeseinheitlich, rechtssicher, transparent und diskriminierungsfrei ermöglichen.