Zur Verfassungsentwicklung der Europäischen Union
摘要
Die vor rund 75 Jahren als Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl von sechs Staaten gegründete Europäische Union besteht inzwischen aus 27 und alsbald bis zu zehn oder mehr weiteren Mitgliedstaaten. Schrittweise hat sie sich von einer wirtschaftlichen zu einer auch politischen Gemeinschaft entwickelt. Ihre Grundlage sind die gemeinsamen Werte, insbesondere die Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. Auch verfügt sie – wie die Vereinigten Staaten von Amerika seit 1787 und anschließend immer mehr weitere Staaten – über eine demokratisch-rechtsstaatliche Verfassung mit drei traditionellen Aufgabenbereichen (Gesetzgebung, vollziehende Gewalt, Rechtsprechung) sowie den dafür zuständigen Verfassungsorganen (Parlament, Regierung, Gericht). Zur Fortentwicklung der Union und ihrer Verfassung bedarf es umfangreicher Maßnahmen, die in der „Konferenz zur Zukunft Europas“ und darüber hinaus deutlich erkennbar wurden. Dabei geht es auch um Anpassungen der Verfassung infolge der Aufnahme weiterer Mitgliedstaaten und im Hinblick auf die Arbeitsfähigkeit der Unionsorgane. Beispiele sind insbesondere die fehlende Gleichheit der Unionsbürger bei der Parlamentswahl sowie die Größe und die Kompetenzen der einzelnen Unionsorgane.