Der Verfassungsvergleich und die ihm angemessene Sprache sind Teil eines Kommunikationsprozesses, der sich im Zeitalter der Globalisierung intensiviert und erweitert hat. Zunehmender Pluralismus und vielfältige Verflechtungen charakterisieren den gegenwärtigen Stand. Stellt dies die Verfassungsvergleichung vor neue Herausforderungen, so muss sie gleichzeitig ihre traditionellen Aufgaben den neuen Gegebenheiten anpassen und insbesondere immer von Neuem das Problem der Vergleichbarkeit prüfen. Besteht das generelle Ziel eines jeden Vergleichs darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen und diese zu erklären, so hat diese Phase in der Literatur zu zahlreichen Kontroversen und sowohl zur Annahme einer allumfassenden Vergleichbarkeit als auch zu deren Unmöglichkeit geführt. Methodenpluralismus und ein jeweils eigenes Begriffsraster helfen, den Vergleich auf relevante Kriterien zu fokussieren und die kulturelle Befangenheit des Vergleichenden abzuschwächen. Im Hinblick auf die Sprache bietet die Rechtsprechung ein großes Entwicklungspotenzial für die Verfassungsvergleichung.

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Weder Turm zu Babel noch Esperanto: Anmerkungen zur Verfassungsvergleichung

  • C. Grewe

摘要

Der Verfassungsvergleich und die ihm angemessene Sprache sind Teil eines Kommunikationsprozesses, der sich im Zeitalter der Globalisierung intensiviert und erweitert hat. Zunehmender Pluralismus und vielfältige Verflechtungen charakterisieren den gegenwärtigen Stand. Stellt dies die Verfassungsvergleichung vor neue Herausforderungen, so muss sie gleichzeitig ihre traditionellen Aufgaben den neuen Gegebenheiten anpassen und insbesondere immer von Neuem das Problem der Vergleichbarkeit prüfen. Besteht das generelle Ziel eines jeden Vergleichs darin, Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu erkennen und diese zu erklären, so hat diese Phase in der Literatur zu zahlreichen Kontroversen und sowohl zur Annahme einer allumfassenden Vergleichbarkeit als auch zu deren Unmöglichkeit geführt. Methodenpluralismus und ein jeweils eigenes Begriffsraster helfen, den Vergleich auf relevante Kriterien zu fokussieren und die kulturelle Befangenheit des Vergleichenden abzuschwächen. Im Hinblick auf die Sprache bietet die Rechtsprechung ein großes Entwicklungspotenzial für die Verfassungsvergleichung.