Kapitel 7 beleuchtet die Koordination und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Fall des sog. NSU. Dabei wird zunächst die Zusammenarbeit innerhalb der einzelnen Behördenstränge (Polizeibehörden, Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden) untersucht, bevor die bereichsübergreifende Kooperation behandelt wird. Die Fallstudie zeigt strukturelle Defizite in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf, die ein koordiniertes Vorgehen verhindert haben. Diese lassen sich, so die Argumentation, in zwei Kategorien unterteilen: Zum einen sind bestehende Kooperations- und Koordinationsmechanismen nicht (ausreichend) genutzt worden. Zu diesen zählen insbesondere die Mechanismen zur Zusammenführung der Ermittlungen an einer Stelle und Verstöße gegen Pflichten zum Informationsaustausch. Dafür identifiziert die Fallstudie verschiedene Erklärungsansätze, die in falsch verstandenen Grenzen der Kooperation, Fehleinschätzungen bezüglich des Sachverhalts, Konkurrenzdenken, mangelndem proaktivem Handeln und der Überlastung der Sicherheitsbehörden bestanden. Zum anderen waren, wie die Fallstudie aufzeigt, die bestehenden Kooperations- und Koordinationsmechanismen nicht ausreichend, wozu das Fehlen einheitlicher Standards, von Weisungsbefugnissen sowie einer effektiven Kontrolle der Behördentätigkeit gezählt werden. Das Kapitel schließt mit einem Überblick über Reformen, die im Anschluss an die Aufarbeitung der Geschehnisse um den sog. NSU ergriffen wurden und erläutert, inwiefern diese die dargelegten Defizite betrafen.

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Fallstudie zur Mordserie des sog. Nationalsozialistischen Untergrunds („Fall NSU“)

  • Theresa Ackermann

摘要

Kapitel 7 beleuchtet die Koordination und Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im Fall des sog. NSU. Dabei wird zunächst die Zusammenarbeit innerhalb der einzelnen Behördenstränge (Polizeibehörden, Nachrichtendienste und Strafverfolgungsbehörden) untersucht, bevor die bereichsübergreifende Kooperation behandelt wird. Die Fallstudie zeigt strukturelle Defizite in der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden auf, die ein koordiniertes Vorgehen verhindert haben. Diese lassen sich, so die Argumentation, in zwei Kategorien unterteilen: Zum einen sind bestehende Kooperations- und Koordinationsmechanismen nicht (ausreichend) genutzt worden. Zu diesen zählen insbesondere die Mechanismen zur Zusammenführung der Ermittlungen an einer Stelle und Verstöße gegen Pflichten zum Informationsaustausch. Dafür identifiziert die Fallstudie verschiedene Erklärungsansätze, die in falsch verstandenen Grenzen der Kooperation, Fehleinschätzungen bezüglich des Sachverhalts, Konkurrenzdenken, mangelndem proaktivem Handeln und der Überlastung der Sicherheitsbehörden bestanden. Zum anderen waren, wie die Fallstudie aufzeigt, die bestehenden Kooperations- und Koordinationsmechanismen nicht ausreichend, wozu das Fehlen einheitlicher Standards, von Weisungsbefugnissen sowie einer effektiven Kontrolle der Behördentätigkeit gezählt werden. Das Kapitel schließt mit einem Überblick über Reformen, die im Anschluss an die Aufarbeitung der Geschehnisse um den sog. NSU ergriffen wurden und erläutert, inwiefern diese die dargelegten Defizite betrafen.