Grenzen von Optimierung, Kooperation und Koordination
摘要
Kapitel 4 argumentiert, dass die Verfassung den Pflichten zur Optimierung, zur Kooperation und zur Koordination Grenzen setzt, die bei der Analyse vermeintlicher Defizite und dem Erarbeiten möglicher Reformen beachtet werden müssen. Es legt dar, dass die Abwehrdimension der Grundrechte den staatlichen Spielraum dabei in zweifacher Hinsicht begrenzt, indem sie den Staat in der Auswahl seiner Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung beschränkt und im Sinne der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass zunächst das staatliche Handeln auf seine Effektivität hin überprüft wird, bevor neue Grundrechtseingriffe erfolgen. Darüber hinaus nimmt das Kapitel den verfassungsrechtlichen Grundsatz der strukturellen Begrenzung staatlicher Macht in den Blick. Es diskutiert den Verfassungsrang des sog. Trennungsgebots als spezifische Ausprägung der strukturellen Begrenzung staatlicher Macht und bejaht diesen aufgrund einer Zusammenschau staatsorganisationsrechtlicher und grundrechtlicher Vorgaben.