Kapitel 14 hält als Gesamtergebnis fest, dass der Staat aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten und internationaler Regelungen dazu verpflichtet ist, die Terrorismusbekämpfung strukturell zu optimieren, falls Defizite bestehen. In den Fallstudien wurde aufgezeigt, dass strukturelle Defizite in Gestalt einer mangelnden einheitlichen Federführung und veralteten Strukturen bestehen. Insbesondere die einfachgesetzliche Einführung von Weisungsbefugnissen für das Bundeskriminalamt und die Umstrukturierung der Nachrichtendienste wären verfassungsrechtlich zulässige Optionen, die eine Bekämpfung der identifizierten Defizite bedeuten würden. Ihre Umsetzung hängt vom politischen Willen des Gesetzgebers ab. Vor Lücken in der Effektivität der Terrorismusbekämpfung darf sich dieser allerdings nicht verschließen. Die Optimierung der staatlichen Abwehr terroristischer Bedrohungen bei Beachtung der grundrechtlichen und strukturellen Vorgaben ist seine kontinuierliche Aufgabe.

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Ergebnis der Untersuchung und Ausblick

  • Theresa Ackermann

摘要

Kapitel 14 hält als Gesamtergebnis fest, dass der Staat aufgrund grundrechtlicher Schutzpflichten und internationaler Regelungen dazu verpflichtet ist, die Terrorismusbekämpfung strukturell zu optimieren, falls Defizite bestehen. In den Fallstudien wurde aufgezeigt, dass strukturelle Defizite in Gestalt einer mangelnden einheitlichen Federführung und veralteten Strukturen bestehen. Insbesondere die einfachgesetzliche Einführung von Weisungsbefugnissen für das Bundeskriminalamt und die Umstrukturierung der Nachrichtendienste wären verfassungsrechtlich zulässige Optionen, die eine Bekämpfung der identifizierten Defizite bedeuten würden. Ihre Umsetzung hängt vom politischen Willen des Gesetzgebers ab. Vor Lücken in der Effektivität der Terrorismusbekämpfung darf sich dieser allerdings nicht verschließen. Die Optimierung der staatlichen Abwehr terroristischer Bedrohungen bei Beachtung der grundrechtlichen und strukturellen Vorgaben ist seine kontinuierliche Aufgabe.