Umstrukturierung der nachrichtendienstlichen Sicherheitsarchitektur
摘要
Kapitel 12 setzt sich mit einer möglichen Umstrukturierung der Nachrichtendienste auseinander, die die Sicherheitsarchitektur an aktuelle Entwicklungen, konkret dem Verschwimmen zwischen innerer und äußerer Sicherheit, anpassen könnte. Es wird geprüft, ob die Zuständigkeitsbereiche des Bundesnachrichtendienstes und des Bundesamtes für Verfassungsschutz in einer zentralen Behörde vereint werden könnten, die sowohl die nationale als auch die internationale Dimension eines Gefährdungssachverhalts bearbeiten könnte. Dazu werden die verfassungsrechtlichen Grundlagen der Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG) nach ihrem Wortlaut, ihrem Zweck, ihrer Historie und ihrer Systematik ausgelegt. Das Kapitel zeigt, dass eine Zusammenlegung der Zuständigkeiten für die nachrichtendienstliche Terrorismusbekämpfung nur im Rahmen des von Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG erfassten Verfassungsschutzes möglich wäre, nicht aber im Rahmen der auswärtigen Angelegenheiten nach Art. 73 Abs. 1 Nr. 1 GG.