Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) führt zu einer Ausweitung berichtspflichtiger Unternehmen sowie nachhaltigkeitsbezogener Berichtspflichten. Deren Inhalt wird konkretisiert durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen weitreichenden Umfang sowie hohe Granularität aufweisen und eine Vielzahl fachlich unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Datenpunkte vorgeben. Innerhalb des Lageberichts ist ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen und in einem elektronischen Format gemäß der ESEF-Verordnung aufzustellen. Während die Regelungen der CSRD primär vor dem fachlichen Hintergrund der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (kritisch) diskutiert werden, wird sich den für die Unternehmen daraus ergebenen technischen Neuerungen und Herausforderungen weniger gewidmet. Obgleich die CSRD unmittelbar der Unternehmensberichterstattung zuzurechnen ist, resultieren aus der unternehmerischen Wertschöpfungskette gleichzeitig in mittelbarer Hinsicht sowohl fachliche als auch technische Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung. Zur richtlinienkonformen Erfüllung der CSRD-Regelungen müssen die beiden Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung gleichermaßen umfassend in der Unternehmenssteuerung und Unternehmensberichterstattung strategisch und operativ verankert werden, um einen durch die CSRD initiierten wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft zu leisten. Der Beitrag berücksichtigt hinsichtlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Omnibus-Pakets ausschließlich die „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur zeitlichen Verschiebung der gestaffelten Erstanwendungszeitpunkte der CSRD und nicht die Vorschläge zur inhaltlichen Änderung der CSRD, da letztere zum Zeitpunkt der Beitragserstellung lediglich im Entwurf vorlagen und den EU-Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig durchlaufen haben. Hinsichtlich des für die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht maßgeblichen CSRD-Umsetzungsgesetzes wird auf den Regierungsentwurf des Jahres 2024 Bezug genommen.

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Digitalisierung der Unternehmenssteuerung und Unternehmensberichterstattung im Zusammenhang mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

  • Nils-Christian Klose

摘要

Die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)) führt zu einer Ausweitung berichtspflichtiger Unternehmen sowie nachhaltigkeitsbezogener Berichtspflichten. Deren Inhalt wird konkretisiert durch die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die einen weitreichenden Umfang sowie hohe Granularität aufweisen und eine Vielzahl fachlich unterschiedlicher qualitativer und quantitativer Datenpunkte vorgeben. Innerhalb des Lageberichts ist ein eigenständiger Nachhaltigkeitsbericht aufzunehmen und in einem elektronischen Format gemäß der ESEF-Verordnung aufzustellen. Während die Regelungen der CSRD primär vor dem fachlichen Hintergrund der neuen nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten (kritisch) diskutiert werden, wird sich den für die Unternehmen daraus ergebenen technischen Neuerungen und Herausforderungen weniger gewidmet. Obgleich die CSRD unmittelbar der Unternehmensberichterstattung zuzurechnen ist, resultieren aus der unternehmerischen Wertschöpfungskette gleichzeitig in mittelbarer Hinsicht sowohl fachliche als auch technische Auswirkungen auf die Unternehmenssteuerung. Zur richtlinienkonformen Erfüllung der CSRD-Regelungen müssen die beiden Megatrends Nachhaltigkeit und Digitalisierung gleichermaßen umfassend in der Unternehmenssteuerung und Unternehmensberichterstattung strategisch und operativ verankert werden, um einen durch die CSRD initiierten wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen und digitalen Transformation der Wirtschaft zu leisten. Der Beitrag berücksichtigt hinsichtlich des von der EU-Kommission vorgeschlagenen Omnibus-Pakets ausschließlich die „Stop-the-Clock“-Richtlinie zur zeitlichen Verschiebung der gestaffelten Erstanwendungszeitpunkte der CSRD und nicht die Vorschläge zur inhaltlichen Änderung der CSRD, da letztere zum Zeitpunkt der Beitragserstellung lediglich im Entwurf vorlagen und den EU-Gesetzgebungsprozess noch nicht vollständig durchlaufen haben. Hinsichtlich des für die Umsetzung der CSRD in deutsches Recht maßgeblichen CSRD-Umsetzungsgesetzes wird auf den Regierungsentwurf des Jahres 2024 Bezug genommen.