Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 bis 310 BGB beziehungsweise der KlauselRL reagiert auf die einseitig gestellten und standardisierten Vertragsbedingungen des Massengeschäfts (Vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG) moderner Volkswirtschaften, die sich mit dem klassisch-liberalen Idealbildes des Vertrages als „Akt derAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinigten Willkür zweier Personen“ nur schwer vereinbaren lassen.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Calvin Fromm

摘要

Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 bis 310 BGB beziehungsweise der KlauselRL reagiert auf die einseitig gestellten und standardisierten Vertragsbedingungen des Massengeschäfts (Vgl. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG) moderner Volkswirtschaften, die sich mit dem klassisch-liberalen Idealbildes des Vertrages als „Akt derAllgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) vereinigten Willkür zweier Personen“ nur schwer vereinbaren lassen.