Von den speziellen Vorschriften zur Vertragsanpassung seien insbesondere diejenigen Vorschriften zu Dauerschuldverhältnissen herausgegriffen, die eine besondere wirtschaftliche Relevanz aufweisen und auch unter normativen GesichtspunktenVertragsanpassungbesonderer Teil wesentlich sind. Wesentlich sind Dauerschuldverhältnisse in Anlehnung an Art. 240 § 1 Abs.

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Besonderer Teil

  • Calvin Fromm

摘要

Von den speziellen Vorschriften zur Vertragsanpassung seien insbesondere diejenigen Vorschriften zu Dauerschuldverhältnissen herausgegriffen, die eine besondere wirtschaftliche Relevanz aufweisen und auch unter normativen GesichtspunktenVertragsanpassungbesonderer Teil wesentlich sind. Wesentlich sind Dauerschuldverhältnisse in Anlehnung an Art. 240 § 1 Abs.