Übergeordnetes Ziel der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit ist der Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Im gemischten Verkehr auf gemeinsam genutzten Straßen muss das sichere Fahrzeug somit nicht allein seine Insassen schützen, sondern darf auch die Unfallgegner (Insassen anderer Kraftfahrzeuge, Zweirad-Aufsassen und Fußgänger) nicht übermäßig gefährden. In diesem Zusammenhang benutzen Unfallforscher und Fahrzeugentwickler die Begriffe Selbstschutz und Kontrahentenschutz (auch als Partnerschutz bezeichnet).

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  • Alexander Berg

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Übergeordnetes Ziel der Fahrzeug- und Verkehrssicherheit ist der Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Im gemischten Verkehr auf gemeinsam genutzten Straßen muss das sichere Fahrzeug somit nicht allein seine Insassen schützen, sondern darf auch die Unfallgegner (Insassen anderer Kraftfahrzeuge, Zweirad-Aufsassen und Fußgänger) nicht übermäßig gefährden. In diesem Zusammenhang benutzen Unfallforscher und Fahrzeugentwickler die Begriffe Selbstschutz und Kontrahentenschutz (auch als Partnerschutz bezeichnet).