Sonstige Rechtsakte
摘要
Als weitere Handlungsformen sieht Art. 288 Abs. 5 AEUV Empfehlungen und Stellungnahmen vor. Sie sind im Gegensatz zu den vorstehenden Handlungsformen unverbindlich. Hinzu kommen weitere Handlungsformen wie Mitteilungen, Bekanntmachungen, Leitlinien, Erklärungen, Zusagen, Zusicherungen, Protokolle, Entschließungen, Warnungen, Informationen, Geschäftsordnungen, Verträge, Vereinbarungen und Selbstverpflichtungen. Sie werden näher in ihren Anforderungen und Wirkungen erläutert.