Ein Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Versorgungsmodellen kann Effizienzpotenziale in der ambulanten medizinischen Versorgung mobilisieren. Voraussetzung ist, dass sich Preise in Grenzen frei bilden – zwischen Krankenkassen und Versicherten, Patienten und Leistungsanbietern sowie zwischen Leistungsanbietern und Krankenkassen. Singuläre Eingriffe zulasten der einen oder anderen Gruppe drohen dagegen zu scheitern, wenn nicht das Zusammenspiel aller Beteiligten nach ökonomischen Anreizgesichtspunkten orchestriert wird. Versteht man den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, dann sind vielfältige Versorgungslösungen zu erwarten. Damit droht aber ein Konflikt mit dem Solidaritätsprinzip. Jedoch lässt sich daraus kein universeller Gestaltungsanspruch ableiten, insbesondere nicht für die Regulierung des Versorgungsgeschehens. Zum einen werden regional unterschiedliche Entwicklungen der Versorgungsbedarfe und -potenziale die Vorstellung zunehmend ad absurdum führen, die Versorgung an jedem Standort zu gleichen Standards gewährleisten zu können. Zum anderen kann in einer umlagefinanzierten Krankenversicherung der intergenerative Solidarausgleich zwischen „Jung“ und „Alt“ bei einem alternden Kollektiv nur zulasten der „Jüngeren“ realisiert werden. Eine konsistente Umsetzung des Solidaritätsgedankens braucht deshalb eine Begrenzung der Beitragsfinanzierung und einen ergänzenden, einkommensunabhängigen Finanzierungsbetrag. Dieser kann je nach Kosten konkurrierender Versorgungsmodelle unterschiedlich hoch ausfallen. Im Ergebnis reizt das Preissignal die Krankenkassen an, mit ausgewählten Leistungsanbietern effiziente Lösungen zu entwickeln, während die Versicherten eine kostenbewusste Wahl zwischen Versicherungstarifen und Versorgungsmodellen treffen können.

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Wie viel „weiter so“ kann noch helfen?

  • Jochen Pimpertz

摘要

Ein Wettbewerb zwischen unterschiedlichen Versorgungsmodellen kann Effizienzpotenziale in der ambulanten medizinischen Versorgung mobilisieren. Voraussetzung ist, dass sich Preise in Grenzen frei bilden – zwischen Krankenkassen und Versicherten, Patienten und Leistungsanbietern sowie zwischen Leistungsanbietern und Krankenkassen. Singuläre Eingriffe zulasten der einen oder anderen Gruppe drohen dagegen zu scheitern, wenn nicht das Zusammenspiel aller Beteiligten nach ökonomischen Anreizgesichtspunkten orchestriert wird. Versteht man den Wettbewerb als Entdeckungsverfahren, dann sind vielfältige Versorgungslösungen zu erwarten. Damit droht aber ein Konflikt mit dem Solidaritätsprinzip. Jedoch lässt sich daraus kein universeller Gestaltungsanspruch ableiten, insbesondere nicht für die Regulierung des Versorgungsgeschehens. Zum einen werden regional unterschiedliche Entwicklungen der Versorgungsbedarfe und -potenziale die Vorstellung zunehmend ad absurdum führen, die Versorgung an jedem Standort zu gleichen Standards gewährleisten zu können. Zum anderen kann in einer umlagefinanzierten Krankenversicherung der intergenerative Solidarausgleich zwischen „Jung“ und „Alt“ bei einem alternden Kollektiv nur zulasten der „Jüngeren“ realisiert werden. Eine konsistente Umsetzung des Solidaritätsgedankens braucht deshalb eine Begrenzung der Beitragsfinanzierung und einen ergänzenden, einkommensunabhängigen Finanzierungsbetrag. Dieser kann je nach Kosten konkurrierender Versorgungsmodelle unterschiedlich hoch ausfallen. Im Ergebnis reizt das Preissignal die Krankenkassen an, mit ausgewählten Leistungsanbietern effiziente Lösungen zu entwickeln, während die Versicherten eine kostenbewusste Wahl zwischen Versicherungstarifen und Versorgungsmodellen treffen können.