7 Gesetzliche Verbote und Sittenwidrigkeit
摘要
Rechtsgeschäfte, die gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen, sind gem. § 134 BGB bzw. § 138 BGB nichtig. Das folgende Kapitel beleuchtet die Voraussetzungen und Rechtsfolgen solcher Verstöße sowie das Verhältnis beider Normen untereinander.