Lieferwagen-Fall BGHSt 42, 235 = NStZ 1997, 228 – BGH Urt. vom 22.08.1996 – 4 StR 217/96: Der Angeklagte A, der keine gültige Fahrerlaubnis besaß, fuhr mit seinem Lieferwagen von Dänemark durch das Bundesgebiet in die Niederlande, um dort Kunden aufzusuchen. Unmittelbar nach der Einreise in die Niederlande, wo er für die Nacht ein Hotel suchen wollte, kaufte der bis dahin nüchterne A kurz nach 18:00 Uhr alkoholische Getränke. In der Folgezeit trank er etwa fünf Liter Bier sowie Schnaps in nicht feststellbarer Menge. Zwischen 21:15 und 21:30 Uhr fuhr der zu dieser Zeit erheblich alkoholisierte A in deutlichen Schlangenlinien auf der niederländischen Autobahn in Richtung der deutschen Grenze. Gegen 21:30 Uhr erreichte er den Grenzübergang Bad Bentheim. Er fuhr mit einer Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h auf die Kontrollstelle zu. Dabei überfuhr er zunächst einige Leitkegel, mit denen die rechte Fahrspur abgesperrt war. Sodann stieß er – mit unverminderter Geschwindigkeit – mit der rechten vorderen Seite seines Fahrzeugs gegen die hintere linke Seite eines auf der rechten Spur stehenden Personenkraftwagens. Dabei erfasste er zwei Grenzschutzbeamte, die dieses Fahrzeug kontrollierten. Die Beamten erlitten tödliche Verletzungen und starben an der Unfallstelle. Eine dem A um 22:30 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,95 %.

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§ 6 Schuldhaftigkeit und Schuld – Schuldausschließungsgründe– Entschuldigungsgründe

  • Arndt Sinn

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Lieferwagen-Fall BGHSt 42, 235 = NStZ 1997, 228 – BGH Urt. vom 22.08.1996 – 4 StR 217/96: Der Angeklagte A, der keine gültige Fahrerlaubnis besaß, fuhr mit seinem Lieferwagen von Dänemark durch das Bundesgebiet in die Niederlande, um dort Kunden aufzusuchen. Unmittelbar nach der Einreise in die Niederlande, wo er für die Nacht ein Hotel suchen wollte, kaufte der bis dahin nüchterne A kurz nach 18:00 Uhr alkoholische Getränke. In der Folgezeit trank er etwa fünf Liter Bier sowie Schnaps in nicht feststellbarer Menge. Zwischen 21:15 und 21:30 Uhr fuhr der zu dieser Zeit erheblich alkoholisierte A in deutlichen Schlangenlinien auf der niederländischen Autobahn in Richtung der deutschen Grenze. Gegen 21:30 Uhr erreichte er den Grenzübergang Bad Bentheim. Er fuhr mit einer Geschwindigkeit von mindestens 70 km/h auf die Kontrollstelle zu. Dabei überfuhr er zunächst einige Leitkegel, mit denen die rechte Fahrspur abgesperrt war. Sodann stieß er – mit unverminderter Geschwindigkeit – mit der rechten vorderen Seite seines Fahrzeugs gegen die hintere linke Seite eines auf der rechten Spur stehenden Personenkraftwagens. Dabei erfasste er zwei Grenzschutzbeamte, die dieses Fahrzeug kontrollierten. Die Beamten erlitten tödliche Verletzungen und starben an der Unfallstelle. Eine dem A um 22:30 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,95 %.