Radfahrer-Fall: Ein LKW-Fahrer überholt einen Radfahrer, ohne den nach § 5 IV 2 StVO erforderlichen „ausreichenden“ Seitenabstand einzuhalten. Dadurch wird der Radfahrer während des Überholvorgangs unsicher, fährt eine „Schlangenlinie“, gerät unter den Anhänger und wird getötet.

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§ 12 Fahrlässigkeit

  • Arndt Sinn

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Radfahrer-Fall: Ein LKW-Fahrer überholt einen Radfahrer, ohne den nach § 5 IV 2 StVO erforderlichen „ausreichenden“ Seitenabstand einzuhalten. Dadurch wird der Radfahrer während des Überholvorgangs unsicher, fährt eine „Schlangenlinie“, gerät unter den Anhänger und wird getötet.