§ 11 Unterlassen
摘要
Dachgeschossbrand-Fall – BGH 1 StR 175/70, bei Dallinger MDR 1971, 361: Im teilweise ausgebauten Dachgeschoss eines Hauses, in dem A mit seiner Familie zwei Zimmer bewohnte, war zu nächtlicher Stunde aus nicht aufzuklärender Ursache ein offener Brand ausgebrochen, und zwar in unmittelbarer Nähe eines Mansardenzimmers, in dem der zweijährige Sohn und die ein halbes Jahr alte Tochter des A schliefen. Auch A selbst hielt sich zu dem fraglichen Zeitpunkt wach und voll angekleidet […] in dem Dachgeschosszimmer auf. Als der Brand um sich griff, nahm A die Kinder aus ihren Betten und trat […] mehrfach an das offene (einzige) Fenster des Raumes und rief „Feuer“ und „Wo ist die Feuerwehr?“ Diese war inzwischen bereits alarmiert. Am Brandplatz fand sich eine Reihe von Menschen ein. Drei kräftige junge Männer stellten sich mit auffangbereiten Armen unter das Fenster und riefen dem A immer wieder laut zu, er solle das Kind herabwerfen. Dieses heulte und strampelte heftig, während es der Vater auf dem Arm hielt. Von dem Fenster ging es (gemessen vom unteren Fenstersims an) 6,30 m in die Tiefe bis zur asphaltierten, unbeleuchteten Straße, die ohne Gehsteig bis unmittelbar an das Wohnhaus heranreichte. A konnte sich zu keinem Entschluss durchringen.