Regelungen für den Gefahrguttransport
摘要
Juristisch gesehen fällt der Transport gefährlicher Güter in die Kategorie der Verbote mit Genehmigungsvorbehalt. Das bedeutet: Transporte mit gefährlichen Gütern dürfen grundsätzlich nicht durchgeführt werden, es sei denn, es liegt eine Genehmigung dafür vor. Damit haben die Staaten die Möglichkeit, bei der Gefahrenabwehr entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten. So gibt es Stoffe mit hochgefährlichen Eigenschaften, die zum Transport nicht zugelassen werden. Die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter werden auf der Ebene der Vereinten Nationen erarbeitet und von dort in die Regelwerke überführt, die in den einzelnen Regionen Rechtskraft entfalten. Damit ist quasi ein weltweit einheitlicher Transport gefährlicher Güter möglich. Das ADR ist ein solches Übereinkommen, das derzeit in 54 Staaten gilt. Es enthält zusätzlich zu den UN-Modellvorschriften zwei weitere verkehrsträgerspezifische Teile und ist somit in neun Teile untergliedert. Kap. 3 beschreibt u. a. die rechtliche Umsetzung in Deutschland, erklärt am Ende kurz das „Herzstück“ der Vorschrift (Liste der gefährlichen Güter = Tabelle A) und gibt Hinweise, wie der Anwender an die konkreten Informationen für die Beförderung kommt.