Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ergibt sich, im Gegensatz zur Beurteilung der Neuheit, nicht offensichtlich. Bei der BegründungNachweis der Neuheit genügt im Grunde der Satz: „Die Merkmale XY des Hauptanspruchs sind nicht in der Entgegenhaltung enthalten“. Eine weitergehende Argumentation ist nicht erforderlich. Die Begründung der erfinderischen Tätigkeit ist erheblich aufwendiger und erfordert eine angemessene und geeignete Argumentation.

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Beispiele aus der Praxis

  • Thomas Heinz Meitinger

摘要

Die Beurteilung der erfinderischen Tätigkeit ergibt sich, im Gegensatz zur Beurteilung der Neuheit, nicht offensichtlich. Bei der BegründungNachweis der Neuheit genügt im Grunde der Satz: „Die Merkmale XY des Hauptanspruchs sind nicht in der Entgegenhaltung enthalten“. Eine weitergehende Argumentation ist nicht erforderlich. Die Begründung der erfinderischen Tätigkeit ist erheblich aufwendiger und erfordert eine angemessene und geeignete Argumentation.