Sicherheitsaspekte
摘要
Diagnostischer Ultraschall wird seit Jahrzehnten in der Pränatalmedizin eingesetzt, ohne dass bislang schädliche Auswirkungen auf den Feten nachgewiesen werden konnten (Dudwiesus und Merz 2021; Heling und Kozlowski 2020; Kollmann et al. 2020). In der im Jahr 2018 neu in Kraft getretenen Strahlenschutzverordnung wurde unter anderem die nichtmedizinische Nutzung von Ultraschall am Menschen kommentiert (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018). Für Diskussion sorgte dabei der § 10, der sich auf die Anwendung von Ultraschall an einer schwangeren Person bezieht. Danach darf bei der Anwendung von Ultraschallgeräten zu nichtmedizinischen Zwecken ein Fötus nicht exponiert werden. Als „nichtmedizinische Zwecke“ wertete das Bundesumweltministerium alle Anwendungen außerhalb der Vorsorgeuntersuchungen, der weiterführenden Diagnostik sowie der Lehre und Fortbildung. Erwähnung bezüglich eines Verbots findet das sogenannte „Baby-Fernsehen“, bei dem fetaler Ultraschall im Sinne einer Eventveranstaltung oder „Gefälligkeitssonografie“ eingesetzt wird. Das Bundesumweltministerium begründete das Verbot mit der rein hypothetischen Möglichkeit einer bislang nicht erkannten Nebenwirkung (Dudwiesus und Merz 2020). Da fachlich betrachtet sowohl medizinische als auch nichtmedizinische Untersuchungen mit den gleichen Ultraschallgeräten durchgeführt werden, setzte dieser Paragraf aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin (DEGUM) unbegründet den Ultraschall unter einen gesundheitsgefährdenden Generalverdacht (Heling et al. 2019, Heling und Kozlowski 2020). Die dadurch entfachte Diskussion über den Einsatz von Ultraschall in der Schwangerschaft und die resultierende Unsicherheit betroffener Patientinnen in Bezug auf dessen postulierte Nebenwirkungsfreiheit verdeutlichen die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Auseinandersetzung mit dem Ultraschall und seinen biologischen Effekten. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund immer leistungsfähigerer Ultraschallgeräte zu sehen, die technisch in der Lage sind, Schallemissionen am oberen Ende des zugelassenen Spektrums zu erzeugen (Cibull et al. 2013). Der Einsatz der Dopplersonografie in der Schwangerschaft erfordert zudem einen klar definierten Indikationskatalog, um eine ausgewogene Risiko-Nutzen-Analyse insbesondere beim Einsatz höher energetischer Dopplertechniken wie dem gepulsten Doppler treffen zu können (Faber et al. 2021).