Die Übergangsleistung ist in den AUB 2020 (Musterbedingungen) entfallen. Sie kann jedoch ergänzend zu Ziff. 2 vereinbart werden: „Besondere Bedingungen für die Übergangsleistung (BB Übergangsleistung 2020) Musterbedingungen des GDV Stand: 21.06.2021.“ Die Übergangsleistung, die seit den AUB 61, zunächst als Übergangsentschädigung und ab den AUB 88 als Übergangsleistung als regulärer Bestandteil des Unfallversicherungs-vertrages vereinbart ist, ist nach den AUB 2014 wie folgt gefasst:

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Anhang: Übergangsleistung (AUB 61 bis AUB 2014)

  • Elmar Ludolph

摘要

Die Übergangsleistung ist in den AUB 2020 (Musterbedingungen) entfallen. Sie kann jedoch ergänzend zu Ziff. 2 vereinbart werden: „Besondere Bedingungen für die Übergangsleistung (BB Übergangsleistung 2020) Musterbedingungen des GDV Stand: 21.06.2021.“ Die Übergangsleistung, die seit den AUB 61, zunächst als Übergangsentschädigung und ab den AUB 88 als Übergangsleistung als regulärer Bestandteil des Unfallversicherungs-vertrages vereinbart ist, ist nach den AUB 2014 wie folgt gefasst: