Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, keine Schadenversicherung. Entscheidend für die Versicherungsleistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Dieser richtet sich nach der Gliedertaxe (Ziff. 2.1.2.2.1 AUB 2020), wenn das betroffene Körperteil oder das Sinnesorgan in dieser aufgeführt ist, ansonsten ist er außerhalb der Gliedertaxe zu bemessen (Ziff. 2.1.2.2.2 AUB 2020).

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„Berechnung der Invaliditätsleistung“: Ziff. 2.1.2.1 AUB 2020

  • Elmar Ludolph

摘要

Die private Unfallversicherung ist eine Summenversicherung, keine Schadenversicherung. Entscheidend für die Versicherungsleistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. Dieser richtet sich nach der Gliedertaxe (Ziff. 2.1.2.2.1 AUB 2020), wenn das betroffene Körperteil oder das Sinnesorgan in dieser aufgeführt ist, ansonsten ist er außerhalb der Gliedertaxe zu bemessen (Ziff. 2.1.2.2.2 AUB 2020).