Medikationsfehler im Spontanmeldesystem der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ)
摘要
Seit Inkrafttreten der geänderten Europäischen Pharmakovigilanzrichtlinie sollen auch durch Medikationsfehler bedingte Nebenwirkungen in den nationalen Pharmakovigilanzsystemen erfasst werden. In einem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) geförderten Projekt entwickelte die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) Strukturen, wie Fallmeldungen von Medikationsfehlern im Rahmen des existierenden Spontanmeldesystems der AkdÄ erfasst und bewertet werden können. Es zeigte sich, dass durch die intensive zentrale Analyse individueller Fallmeldungen im bestehenden System risikomindernde Maßnahmen auf übergeordneter Ebene angestoßen werden können. Damit alle Fallberichte über Medikationsfehler in die Bewertung des Sicherheitsprofils von Arzneimitteln einbezogen werden können, ist anzustreben, dass alle Meldungen zu Medikationsfehlern an zentrale Datenbanken weitergeleitet werden.